Der Rechnungshof prüfte, ob das Sozialministerium die Empfehlungen zur Invaliditätspension Neu umgesetzt hat. Nur ein kleiner Teil wurde umgesetzt; Kosten sind deutlich höher als erwartet und viele strukturelle Probleme bleiben bestehen.
einfache MehrheitXXVII14.10.2021
Bericht
Haushaltskontrolle
Mensch mit Behinderung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Nur 2 von 8 Empfehlungen des Vorberichts wurden teilweise umgesetzt; die übrigen 6 blieben vollständig unerfüllt.
Die Kostentragung des Case‑Managements ist unklar – es fehlt eine gesetzliche Regelung, wer die Verwaltungskosten von etwa 7‑10 Mio. € jährlich übernimmt.
Die finanzielle Zielsetzung (Einsparungen von 649 Mio. €) wurde nicht erreicht; stattdessen fielen im Jahr 2018 rund 500 Mio. € für Rehabilitations‑ und Umschulungsgelder an.
Die Definition der Zielgruppe für das Rehabilitationsgeld wurde nicht überarbeitet – es fehlt ein klarer Kriterienkatalog, sodass auch Personen mit geringer Rehabilitationsaussicht Leistungen erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.