Umsetzung von Gender‑Empfehlungen im österreichischen Steuerrecht
abgestimmt am
21.09.2022
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, ob das Finanzministerium seine Empfehlungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Steuerrecht umgesetzt hat. Das Ministerium setzte einige Maßnahmen um – etwa die Senkung des Eingangssteuersatzes – ließ aber wichtige Punkte wie den Abbau negativer Steuerbegünstigungen offen.
einfache MehrheitXXVII21.09.2022
Bericht
Steuerwesen
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Der Rechnungshof hat geprüft, ob das Ministerium die Empfehlungen zur Gleichstellung im Steuerrecht umgesetzt hat.
Zwei Empfehlungen wurden vollständig umgesetzt, sieben nur teilweise, und zwei blieben offen.
Wichtige Maßnahmen waren die Senkung des Eingangssteuersatzes (25 % → 20 % ab 01‑01‑2020) und die Einführung der Erwerbstätigenquote‑Messung nach Vollzeitäquivalenten.
Der Familienbonus Plus ersetzte frühere Förderungen (Kinderfreibetrag, Absetzbarkeit von Betreuungskosten) und wirkt nur differenziert, wodurch viele Familien kaum profitieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.