Rechnungshof‑Prüfung des Erasmus+‑Programms 2014‑2018
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Umsetzung von Erasmus+ im Bildungsbereich (2014‑2018) und stellte strukturelle Schwächen, fehlende Geschäftsordnung und uneinheitliche Abrechnungspraktiken fest. Trotz guter Mobilitätszahlen stammt fast das gesamte Budget aus EU‑Mitteln; die nationale Kofinanzierung beträgt nur rund 11 %. Empfehlungen umfassen die Zusammenlegung der Nationalagenturen, Einführung einer formalen Geschäftsordnung und ein einheitliches Vorgehen bei Pauschalzuschüssen.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Bericht
Europäische Union
Haushaltskontrolle
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Erasmus+ wird von der EU‑Verordnung 1288/2013 geregelt und hat für die Jahre 2014‑2020 ein Fördervolumen von rund 161 Mio. EUR, wobei etwa 89 % aus EU‑Mitteln stammen.
Die Österreichische Austauschdienst‑GmbH (OeAD) ist die Nationalagentur für Erasmus+ Bildung und verwaltet die Fördermittel, das Qualitäts‑ und Risikomanagement sowie die Projektprüfung.
Die OeAD nutzt das Transparenzdatenbank‑Gesetz, um Fördermittel zu melden; jedoch fehlt ein systematisches Monitoring, ob Antragsteller bereits andere EU‑Förderungen erhalten haben.
Einige Unternehmen erhalten Förderungen im Rahmen von Erasmus+, die als De‑minimis‑Beihilfen gelten, jedoch wurde nicht immer geprüft, ob die jährliche Höchstgrenze von 200 000 EUR überschritten wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.