Rechnungshof‑Prüfung des MedAT‑Aufnahmeverfahrens (2013‑2019)
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte das Aufnahmeverfahren für Human‑ und Zahnmedizin (2013‑2019) und kritisierte unklare Quoten‑Interpretationen, fehlende Kostenschätzungen, illegale Zahlungen an Privatkonten und unvollständige Finanzberichte. Er empfahl mehr Transparenz, einheitliche Kontingent‑Zuweisung und Peer‑Review‑Verfahren für Testfragen.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Bericht
Gesundheit
Haushaltskontrolle
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Die Universitäten haben das Aufnahmeverfahren (MedAT) seit 2013 einheitlich durchgeführt, jedoch unterschiedliche Quoten‑Interpretationen verwendet.
Die Quotenregelung (75 % Österreich, 20 % EU, 5 % Nicht‑EU) wurde bis 2017/18 mit festen Kontingenten umgesetzt; seit 2018/19 gelten variable Quoten.
Der Institutsleiter der Universität Graz erhielt 149 670 EUR auf sein Privatkonto – ein Verstoß gegen § 28 UG 2002, das Zahlungen an die Universität vorschreibt.
Universität Innsbruck vergab über die festgelegte Zahl von Studienplätzen hinaus (Überbuchungen) ohne vertragliche Grundlage, was zu einer illegalen Erweiterung des Kontingents führte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.