Der Rechnungshof prüfte 2017 die psychosozialen Versorgungsangebote in Salzburg und der Steiermark. Er stellte fest, dass die Zuständigkeiten fragmentiert, die Dokumentation lückenhaft und der Zugang zu Leistungen uneinheitlich ist, empfiehlt jedoch eine sektorenübergreifende Strategie, bessere Datenbasis und klare Koordinationsmechanismen.
einfache MehrheitXXVII14.10.2021
Bericht
Gesundheit
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Die beiden Länder nutzen unterschiedliche Organisationsformen: Salzburg betreibt einen staatlichen Psychosozialen Dienst, die Steiermark finanziert private Träger über den Gesundheitsfonds.
Zugangsregelungen sind uneinheitlich – in Salzburg meist ohne Bescheid, in der Steiermark mit förmlichem Genehmigungsverfahren.
Das vorhandene Dokumentationssystem erfasst keine fallbezogenen Daten und verhindert damit eine wirksame Steuerung und Evaluation der Angebote.
Kosten für psychosoziale Leistungen liegen bei etwa 2,4 Mio. € (Salzburg) bis 30 Mio. € (Steiermark) pro Jahr; ein Teil davon wird über Förderungen des Gesundheitsfonds und der Sozialabteilung bereitgestellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.