Zusammenfassung
Der Bericht bewertet die 2019 eingeführte Vignettenbefreiung für drei Grenz‑Autobahnabschnitte. Leichte Verkehrsverlagerungen auf die Autobahnen wurden festgestellt, jedoch ohne messbare Umweltgewinne; die ASFINAG rechnet mit jährlichen Mindereinnahmen von rund 20 Mio. €.einfache Mehrheit XXVII 16.03.2021
Bericht
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Die Vignettenbefreiung wurde per Gesetz (§ 13 Abs. 1a BStMG) für drei Grenzabschnitte eingeführt (A1, A12, A14).
- Verkehrszählungen aus Jan‑Feb 2020 zeigen leichte Zunahmen auf den Autobahnen (bis zu +6 % am Wochenende) und gleichzeitige Rückgänge im Landesstraßennetz.
- Lenkerbefragungen im August 2020 ergaben, dass 4,7‑12,5 % der befragten Fahrer ihr Verhalten aufgrund der Befreiung änderten (600‑2.000 Fahrten/Tag).
- Die geschätzten Mindereinnahmen der ASFINAG betragen mindestens 14,1 Mio. € für 2020 und künftig 18,8‑23,5 Mio. € pro Jahr.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.