Rechnungshof‑Prüfung der mittelfristigen Haushaltsplanung in NÖ, OÖ und Wien
abgestimmt am
22.09.2021
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die mittelfristige Haushaltsplanung von Niederösterreich, Oberösterreich und Wien (2012‑2017) und stellte Schwächen bei Transparenz, Prognosen und gesetzlicher Verankerung fest.
einfache MehrheitXXVII22.09.2021
Bericht
Haushaltskontrolle
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Rechnungshof hat den Bericht nach Art. 126d Abs. 1 und Art. 127 Abs. 6 B‑VG erstellt, um die mittelfristige Haushaltsplanung von NÖ, OÖ und Wien zu prüfen.
Die Länder sind nach dem ÖStP 2012 verpflichtet, eine mittelfristige Haushaltsplanung zu erstellen; Wien hat dies 2016 gesetzlich verankert.
Niederösterreich legt jährlich einen Bericht vor, Oberösterreich nur in drei Jahren (2012, 2014, 2017) und Wien seit 2016 mit einer verpflichtenden Finanzrahmen‑Verordnung.
Die Berichte enthalten kaum Angaben zu Vorjahren, geplanten Maßnahmen oder deren finanziellen Auswirkungen, wodurch die Aussagekraft für die Landtage gering ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.