Zusammenfassung
Der Monatsbericht für Februar 2021 beschreibt den staatlichen Fonds zur Überbrückungsfinanzierung freischaffender Künstler*innen, der seit Juli 2020 besteht. Er erklärt die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe der Förderungen (bis zu 10.000 €) und gibt statistische Daten zu Anträgen, Bewilligungen und Verteilung nach Geschlecht und Bundesland.einfache Mehrheit XXVII 23.06.2021
Bericht
Kunst
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Fonds wurde am 7. Juli 2020 eingerichtet und soll freischaffende Künstler*innen in wirtschaftlichen Notlagen unterstützen.
- Antragsberechtigt sind Künstler*innen, die zum Stichtag (13. März 2020 bzw. 1. November 2020) in der SVS pflicht- oder freiwillig versichert waren und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
- Die maximale Förderhöhe betrug zunächst 6.000 €, wurde im Oktober 2020 auf 10.000 € erhöht und blieb für das Jahr 2021 bei 10.000 €.
- Zusätzliche Lockdown‑Kompensationen von 1.300 € (später 2.000 €) wurden für die Monate November/Dezember 2020 und Januar/Februar 2021 eingeführt.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.