Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz beschreibt, wie im Februar 2021 rund 0,75 Mio. € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für Schutzausrüstung und Antigentests ausgegeben wurden, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und des Straf‑ und Maßnahmenvollzugs sicherzustellen.einfache Mehrheit XXVII 01.12.2022
Bericht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Bericht dokumentiert, dass im Februar 2021 insgesamt 747.142,40 € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für die Justiz ausgegeben wurden.
- Die Ausgaben decken vor allem die Beschaffung von FFP2‑Masken (insgesamt 1 000 000 Stück) für Gerichte, Staatsanwaltschaften und den Straf‑ und Maßnahmenvollzug.
- Zusätzlich wurden im Februar 2021 Antigentests (10 000 Stück) für den Straf‑ und Maßnahmenvollzug beschafft.
- Das Bundesministerium für Finanzen hat die Bindung von 1,477 Mio. € nach § 37 BHG 2013 aufgehoben, um die schnellen Beschaffungen zu ermöglichen.
Dokumente (PDFs)
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