Verwaltungssponsoring und Schenkungen in ausgewählten Bundesministerien – Rechnungshof‑Bericht
abgestimmt am
18.05.2022
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte von 2015 bis Mitte 2019 das Verwaltungssponsoring und die Schenkungen im Kanzleramt, Wirtschafts‑ und Innenministerium. Er stellte fehlende einheitliche Definitionen, lückenhafte Dokumentation und unzureichende Transparenz fest und forderte verbindliche Regelungen sowie mehr Compliance‑Kontrollen.
einfache MehrheitXXVII18.05.2022
Bericht
Haushaltskontrolle
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Es existiert keine einheitliche Definition von Sponsoring; die Ministerien verwenden unterschiedliche Bezeichnungen, was zu Abgrenzungsproblemen und mangelnder Transparenz führt.
Viele Sponsoring‑ und Schenkungsvereinbarungen sind nicht schriftlich dokumentiert oder enthalten keine klare Beschreibung der Gegenleistung, wodurch die Nachvollziehbarkeit stark eingeschränkt ist.
Das Innenministerium verfügt seit 2014 über eine Sponsoring‑Richtlinie, während das Kanzleramt und das Wirtschaftsministerium keinerlei verbindliche Regelungen besitzen.
Die Bewertung der werblichen Gegenleistung fehlt größtenteils; in den meisten Fällen kann nicht nachgewiesen werden, ob die erhaltenen Leistungen dem Aufwand entsprechen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.