Zusammenfassung
Der Bericht erklärt das Sonderbetreuungszeit‑Programm, das seit März 2020 Arbeitnehmer*innen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bezahlte Freistellung bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen ermöglicht. Der Staat stellte dafür 17,5 Mio. € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds bereit und erstattete den Arbeitgebern bis zu 100 % des Lohns.einfache Mehrheit XXVII 13.04.2021
Bericht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Arbeitnehmer*innen können seit dem 16. März 2020 bis zu vier Wochen pro Jahr von der Arbeit freigestellt werden, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
- Der Staat hat für das Programm insgesamt 15 Mio. € (2020) und 2,5 Mio. € (2021) aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt.
- Die Erstattung an Arbeitgeber variiert nach Phase: 1/3 des Lohns in Phase 1 und 2, ½ in Phase 3 und 100 % ab 1. November 2020.
- Bis 28.02.2021 wurden insgesamt rund 9,5 Mio. € an Rückerstattungen ausgezahlt (Phase 1: 8,9 Mio. €, Phase 2: 41 Tsd. €, Phase 3: 44 Tsd. €, Phase 4: 523 Tsd. €).
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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