Zusammenfassung
Der Bericht vom Februar 2021 fasst die Umsetzung des Härtefallfonds für Land‑ und Forstwirtschaft sowie Privatzimmervermietung zusammen. Der Fonds, seit März 2020 aktiv, unterstützt Betriebe mit Einkommensverlusten, einem Comeback‑Bonus und einem speziellen Umsatzersatz für den November/Dezember‑Lockdown. Bis Ende Februar 2021 wurden rund 39 Mio. € ausgezahlt.einfache Mehrheit XXVII 04.05.2021
Bericht
Tourismus
Wirtschaft
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Der Härtefallfonds wurde per Sonderrichtlinie am 27. März 2020 eingerichtet, um Einkommensverluste in Land‑ und Forstwirtschaft sowie bei Privatzimmervermietungen auszugleichen.
- Die Soforthilfe (Phase 1) zahlte pauschal 500 € bzw. 1.000 € je nach Einheitswert des Betriebs.
- Ab 16. März 2020 bis 15. März 2021 erhalten Betriebe monatlich 80 % des Einkommensverlustes, mindestens 500 € und höchstens 2.000 €, plus ein Comeback‑Bonus von 500 € seit Juli 2020.
- Für die Lockdown‑Monate November und Dezember 2020 wurde ein Umsatzersatz von 80 % bzw. 50 % des Vorjahresumsatzes gezahlt, mind. 2.300 €.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.