Zusammenfassung
Der COVID‑19‑Schulveranstaltungsausfall‑Härtefonds deckt Stornokosten für abgesagte mehrtägige Schulveranstaltungen im Schuljahr 2020/21 und wird aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds finanziert.einfache Mehrheit XXVII 09.06.2021
Bericht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Bericht basiert auf § 3 Abs. 5 des COVID‑19‑Fonds‑Gesetzes, das die Berichterstattung über die Verwendung der Mittel vorschreibt.
- Der Härtefonds übernimmt Stornokosten für mehrtägige Schulveranstaltungen gemäß § 13 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG).
- Die Antragsfrist für Schulen und Erziehungsberechtigte lief vom 16. November 2020 bis zum 30. Juli 2021; die Bearbeitung aller Anträge endet am 31. Dezember 2021.
- Die OeAD GmbH ist als Abwicklungsstelle beauftragt und meldet sämtliche Auszahlungen an die Transparenzdatenbank (TDB).
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.