Überbrückungsfinanzierung für freischaffende Künstler*innen – Bericht März 2021

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt den im Juli 2020 eingerichteten Fonds, der freischaffende Künstler*innen wegen COVID‑19‑Einnahmeausfällen unterstützt, und gibt Zahlen zu Anträgen, Auszahlungen und Förderhöhen bis März 2021.
einfache Mehrheit XXVII 23.06.2021
Bericht
Kunst
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Fonds wurde im Juli 2020 durch ein Bundesgesetz eingerichtet, um freischaffende Künstler*innen in der COVID‑19‑Krise finanziell zu unterstützen.
  • Antragsberechtigt sind künstlerisch tätige Personen, die zum Stichtag (13. März 2020 bzw. 1. November 2020) in der Sozialversicherung der Selbständigen pflicht- oder freiwillig versichert waren oder bis zu diesem Datum angemeldet wurden.
  • Die maximale Förderung lag zunächst bei 6 000 €, wurde am 7. Oktober 2020 auf 10 000 € erhöht und später für das Jahr 2021 teilweise wieder auf 6 000 € reduziert.
  • Die SVS ist für die Abwicklung des Fonds zuständig; Anträge können online eingereicht werden und werden innerhalb von vier bis fünf Werktagen bearbeitet.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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