Zusammenfassung
Der Bericht erklärt die Sonderbetreuungszeit (SBZ), bei der Beschäftigte mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bis zu vier Wochen freigestellt werden können, während ihr Gehalt weitergezahlt wird. Arbeitgeber erhalten dafür eine Erstattung vom Staat, die je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % des Lohns liegt.einfache Mehrheit XXVII 11.05.2021
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) ermöglicht Arbeitnehmer*innen mit Kindern bis 14 Jahren oder pflegenden Angehörigen, bis zu vier Wochen freigestellt zu werden, während ihr Gehalt weitergezahlt wird.
- Arbeitgeber erhalten für die fortgezahlten Löhne eine Erstattung vom Bund; die Höhe ist je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % des Entgelts.
- Die Erstattung ist auf die monatliche ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage (2020: € 5 370) gedeckelt und muss bei der Buchhaltungsagentur des Bundes geltend gemacht werden.
- In den vier Phasen der SBZ (März‑Mai 2020, Juli‑Sept 2020, Oktober 2020, ab November 2020) variierten die Erstattungsquoten: 1/3, 1/3, 1/2 bzw. 100 % des Lohns.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.