Frühe sprachliche Förderung in österreichischen Kindergärten – Prüfung des Rechnungshofs
abgestimmt am
01.02.2023
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Umsetzung der Art‑15a‑Vereinbarungen zur frühen Sprachförderung in österreichischen Kindergärten und fand Uneinheitlichkeiten bei Konzepten, Finanzierung und Datenlage.
einfache MehrheitXXVII01.02.2023
Bericht
Haushaltskontrolle
vorschulische Erziehung
Schwerpunkte
Alle Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren sollen verpflichtend einer Sprachstandsfeststellung unterzogen werden, damit die Bundesmittel gezielt nach tatsächlichem Förderbedarf verteilt werden können.
Die Zweckzuschüsse für die frühe Sprachförderung sollen nur dann ausgezahlt werden, wenn nachweislich messbare Qualitätsverbesserungen (z. B. mehr qualifiziertes Personal) erzielt werden.
Ein einheitliches Messinstrument (BESK kompakt) wird ab dem Kindergartenjahr 2019/20 verpflichtend in allen Bundesländern eingesetzt, um vergleichbare Daten zu erhalten.
Die Evaluations‑ und Abschlussberichte der Förderprogramme müssen den Kindergärten und den Trägern zugänglich gemacht werden, um Transparenz und Lernfortschritte zu prüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.