Bundespensionskasse AG – Follow‑up‑Prüfung der Veranlagungsstrategien
abgestimmt am
21.09.2022
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, inwiefern die Bundespensionskasse AG Empfehlungen aus einem Vorbericht umgesetzt hat. Sechs von acht Empfehlungen wurden vollständig erfüllt, eine teilweise, und bei einer kein Anwendungsfall vorlag; offene Probleme bleiben hohe Rechnungszinsen und interne Grenzverletzungen.
einfache MehrheitXXVII21.09.2022
Bericht
Haushaltskontrolle
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Die Bundespensionskasse hat sechs der acht früheren Empfehlungen vollständig umgesetzt, darunter die fristgerechte Bonifikationsvereinbarung und die Anpassung der Veranlagungs‑Limits.
Die Senkung des hohen Rechnungszinssatzes von 5,5 % für alte Verträge konnte trotz intensiver Bemühungen nicht erreicht werden.
Eine Erhöhung der Dienstgeberbeiträge zur Stärkung der Deckungsrückstellung wurde bislang nicht realisiert; die BPK arbeitet weiterhin an entsprechenden Verhandlungen.
Das interne Limit‑System wurde erweitert, eine zusätzliche Risikomanager‑Stelle geschaffen und der Wechsel der Depotbank geplant, um zukünftige Grenzverletzungen zu reduzieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.