Follow‑up‑Prüfung der Stiftungsverwaltung der ÖAW (2018‑2019)
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte 2018/19 die Umsetzung von Empfehlungen zur Verwaltung von vier Stiftungen und einem Jubiläumsfonds der ÖAW. Während einige Vorgaben, wie die Geschäftsordnung der Stiftungsverwaltungskommission, umgesetzt wurden, blieben wichtige Punkte – etwa eine Gesamtstrategie, vollständige Projektabrechnungen und klare Kostenverrechnung – unvollständig.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Bericht
Wissenschaften
Haushaltskontrolle
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Eine übergeordnete Strategie zur Verwaltung aller Stiftungen wurde erstellt, aber bis zum Prüfzeitpunkt noch nicht vom Präsidium beschlossen.
Die Geschäftsordnung der Stiftungsverwaltungskommission ist seit Januar 2016 in Kraft und regelt Sitzungen, Protokolle und Vertretungsregelungen, jedoch fehlen klare Vorgaben für wiederholte Abwesenheiten von Mitgliedern.
Projektanträge müssen seit Herbst 2014 vollständige Angaben zu allen Finanzierungsquellen enthalten; bei drei Anträgen fehlten diese Angaben vollständig.
Die Veranlagungsrichtlinien verlangen eine Streuung von maximal einem Drittel des Kapitals pro Bank, doch die Mayer‑Gunthof‑ und Sonnleitner‑Stiftungen hielten ihr Vermögen bei nur einer Bank, was gegen die Richtlinie verstößt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.