Zusammenfassung
Der Bericht gibt einen Überblick über die im April 2021 im Rahmen des Härtefallfonds gewährten finanziellen Hilfen für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe sowie private Zimmervermietungen. Er fasst Förderarten, Antragszahlen und ausgezahlte Summen zusammen.einfache Mehrheit XXVII 30.06.2021
Bericht
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Der Härtefallfonds ist durch das Bundesgesetz vom 27. März 2020 (Sonderrichtlinie) entstanden und richtet sich an land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe sowie an private Zimmervermietungen.
- Förderungen umfassen vier Bausteine: Einkommensverlustzuschuss (80 % des Differenzbetrags, mind. 500 €, max. 2.000 €), Comeback‑Bonus (500 €), Lockdown‑Umsatzersatz (80 % im November, 50 % im Dezember, mind. 2.300 €) und Ausfallsbonus (15–30 % des Umsatzverlustes, mind. 100 €, max. 15.000 €).
- Förderfähig sind Betriebe, die die De‑minimis‑Grenze (200.000 € bzw. 20.000 €) nicht überschreiten, weniger als zehn Beschäftigte haben und einen Umsatzrückgang von mindestens 50 % (bzw. 40 % für den Ausfallsbonus) verzeichnen.
- Im April 2021 wurden 48.241 Anträge gestellt, davon 27.611 bewilligt (57 %). Die Auszahlungssumme betrug insgesamt 60,3 Mio. €, wobei 34,6 Mio. € an die Land‑ und Forstwirtschaft und 25,7 Mio. € an die Privatzimmervermietung gingen.
Dokumente (PDFs)
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