Zusammenfassung
Der Bericht gibt einen Überblick über den im Juli 2020 eingerichteten Fonds, der freischaffende Künstler*innen wegen COVID‑19‑Einnahmeausfällen unterstützt. Er erklärt die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe der Zuschüsse und die Änderungen bis Mai 2021.einfache Mehrheit XXVII 23.06.2021
Bericht
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Fonds wurde am 7. Juli 2020 durch das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler*innen eingerichtet.
- Die Richtlinie zur Abwicklung der Förderungen trat am 8. Juli 2020 in Kraft und legt fest, dass die SVS die Anträge bearbeitet.
- Anspruchsberechtigt sind Künstler*innen, die zum Stichtag (13. März 2020 bzw. 1. Nov 2020) in der Sozialversicherung der Selbständigen pflicht- oder freiwillig versichert waren und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
- Die maximale Förderhöhe betrug zunächst 6 000 €, wurde am 7. Okt 2020 auf 10 000 € erhöht und später um weitere Lockdown‑Kompensationen ergänzt.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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