Zusammenfassung
Der sechste Bericht des Biopatent‑Monitoring‑Komitees (2018‑2020) prüft, ob die österreichische Umsetzung der EU‑Biopatent‑Richtlinie Menschenrechte, Tierschutz, Umwelt und Konsumentenschutz berücksichtigt und bewertet 12 erteilte Biopatente als konform.einfache Mehrheit XXVII 05.07.2021
Bericht
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Das Komitee prüft, ob die österreichischen Gesetze die Vorgaben der Biopatent‑Richtlinie in den Bereichen Menschenrechte, Tiere, Pflanzen, Ökosysteme, Konsumentenschutz, Landwirtschaft und Entwicklungsländer erfüllen.
- Zwischen 2018 und 2020 wurden in Österreich 12 Biopatente erteilt; das Komitee bewertete sie als konform mit den gesetzlichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 Z 2 und 3, § 2 Abs. 2 Satz 1, §§ 36 und 37 PatG).
- Die österreichischen Rechtsvorschriften entsprechen den Grundsätzen der Richtlinie, z. B. kein Patentschutz für das Klonen von Menschen, Keimbahn‑Interventionen oder die Nutzung menschlicher Embryonen.
- Österreich hat das Nagoya‑Protokoll (ratifiziert am 20. Juli 2018) umgesetzt, um den fairen Zugang zu genetischen Ressourcen sicherzustellen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.