Kurzarbeitsbeihilfen während COVID‑19 (2020‑2021)

Zusammenfassung

Der Bericht fasst die Kurzarbeitsförderungen im Zuge der COVID‑19‑Pandemie von März 2020 bis Mai 2021 zusammen: Arbeitnehmer erhalten 80‑90 % ihres Netto‑Lohns, Arbeitgeber bekommen eine Beihilfe nach § 37b AMSG, und das Bundesbudget wurde um rund 11,2 Mrd. € belastet.
einfache Mehrheit XXVII 06.10.2021
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Arbeitnehmer erhalten während der Kurzarbeit 80‑90 % ihres Nettoentgelts, gestaffelt nach Bruttoeinkommen.
  • Arbeitgeber bekommen eine Kurzarbeitsbeihilfe, die die Mehrkosten (Lohnnebenkosten) deckt, sofern sie eine gültige COVID‑19‑Sozialpartnervereinbarung vorlegen.
  • Bis Ende Mai 2021 wurden bereits 8,10 Mrd. € an Kurzarbeitsbeihilfen ausgezahlt; die gesamte Budgetbelastung liegt bei 11,18 Mrd. €.
  • Insgesamt waren 1,28 Mio. Personen in 118.118 Betrieben von Kurzarbeit betroffen; Frauen machten etwa 44 % aus.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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