Zusammenfassung
Der Bericht vom Mai 2021 gibt Auskunft über den Härtefallfonds, der seit März 2020 land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe sowie private Zimmervermietungen wegen COVID‑19 unterstützt. Er beschreibt die vier Förderinstrumente – Einkommenszuschuss mit Comeback‑Bonus, Lockdown‑Umsatzersatz für November/Dezember 2020 und den Ausfalls‑Bonus – und liefert Zahlen zu Anträgen und Auszahlungen.einfache Mehrheit XXVII 06.10.2021
Bericht
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Der Härtefallfonds wurde per Gesetz am 27. März 2020 eingerichtet, um land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe sowie private Zimmervermietungen in der COVID‑19‑Krise zu unterstützen.
- Ein monatlicher Einkommenszuschuss deckt 80 % des Einkommensverlustes (mind. 500 €, max. 2 000 €) und wird zusätzlich mit einem Comeback‑Bonus von 500 € ergänzt.
- Für den Lockdown im November 2020 wird 80 % des Vorjahresumsatzes (mind. 2 300 €) und für Dezember 2020 50 % (mind. 2 300 €) erstattet.
- Der Ausfalls‑Bonus, eingeführt am 19. April 2021, beträgt 30 % des Umsatzverlustes für März/April 2021 und 15 % für andere Monate; ein zusätzlicher 10‑Prozent‑Zuschlag gilt für bestimmte touristische Vermietungen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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