Härtefallfonds für Land‑ und Forstwirtschaft sowie Privatzimmervermietung – Mai 2021

Zusammenfassung

Der Bericht vom Mai 2021 gibt Auskunft über den Härtefallfonds, der seit März 2020 land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe sowie private Zimmervermietungen wegen COVID‑19 unterstützt. Er beschreibt die vier Förderinstrumente – Einkommenszuschuss mit Comeback‑Bonus, Lockdown‑Umsatzersatz für November/Dezember 2020 und den Ausfalls‑Bonus – und liefert Zahlen zu Anträgen und Auszahlungen.
einfache Mehrheit XXVII 06.10.2021
Bericht
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Der Härtefallfonds wurde per Gesetz am 27. März 2020 eingerichtet, um land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe sowie private Zimmervermietungen in der COVID‑19‑Krise zu unterstützen.
  • Ein monatlicher Einkommenszuschuss deckt 80 % des Einkommensverlustes (mind. 500 €, max. 2 000 €) und wird zusätzlich mit einem Comeback‑Bonus von 500 € ergänzt.
  • Für den Lockdown im November 2020 wird 80 % des Vorjahresumsatzes (mind. 2 300 €) und für Dezember 2020 50 % (mind. 2 300 €) erstattet.
  • Der Ausfalls‑Bonus, eingeführt am 19. April 2021, beträgt 30 % des Umsatzverlustes für März/April 2021 und 15 % für andere Monate; ein zusätzlicher 10‑Prozent‑Zuschlag gilt für bestimmte touristische Vermietungen.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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