Zusammenfassung
Der Bericht 2020 des LSD‑BG zeigt, dass die Finanzpolizei 1.439 ausländische Betriebe und 3.481 entsandte Arbeitnehmer*innen kontrollierte, dabei 10 % Unterentlohnung feststellte und 829 Strafanträge nach §§ 21/22 LSD‑BG stellte, was zu Geldstrafen von € 2,78 Mio führte.einfache Mehrheit XXVII 21.10.2021
Bericht
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Kontrollplan 2020 ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bis zum 30. Juni des Folgejahres dem Bundesminister für Finanzen vorgelegt werden.
- Im Jahr 2020 wurden 1.439 ausländische Betriebe und 3.481 entsandte bzw. überlassene Arbeitnehmer*innen kontrolliert.
- Von den kontrollierten Arbeitnehmer*innen waren 435 (ca. 10 %) von Unterentlohnung betroffen.
- Es wurden 829 Strafanträge wegen fehlender Meldungs‑ bzw. Lohnunterlagen gestellt, basierend auf den §§ 21 und 22 LSD‑BG.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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