Umsatzsteuer bei internationalen digitalen B2C‑Dienstleistungen – Prüfung des MOSS‑Systems
abgestimmt am
21.09.2022
Zusammenfassung
Der Bericht des Rechnungshofs analysiert die Umsatzbesteuerung internationaler digitaler B2C‑Dienstleistungen und das Mini‑One‑Stop‑Shop‑System (MOSS). Er zeigt gravierende Kontrolldefizite, ungleiche Behandlung ausländischer Unternehmen und fehlende IT‑Integration auf und gibt zentrale Empfehlungen zur Stärkung von Risikoanalysen, Personalressourcen und internationaler Zusammenarbeit.
einfache MehrheitXXVII21.09.2022
Bericht
Handel
Industrie
Steuerwesen
Haushaltskontrolle
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das freiwillige MOSS‑System führt zu geringen Kontrollen; dadurch können erhebliche Umsatzsteuerausfälle entstehen.
Ausländische Unternehmen im MOSS‑Verfahren erhalten weniger Prüfungs‑ und Sanktionsmöglichkeiten als Unternehmen im nationalen Veranlagungsverfahren, was Wettbewerbsverzerrungen begünstigt.
Die IT‑Anwendungen MOSS und eVAT sind nicht mit den übrigen Finanz‑IT‑Systemen verknüpft; das verhindert effiziente Risikoanalysen und Prüfungen.
Empfohlen wird die zentrale Bündelung der Zuständigkeit für alle im EU‑Schema registrierten Unternehmen, um Fachwissen aufzubauen und einheitliche Kontrollen zu ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.