Zusammenfassung
Der Bericht prüft die finanziellen Folgen des 2. Erwachsenenschutz‑Gesetzes seit seinem Inkrafttreten 2018 und stellt fest, dass die tatsächlichen Kosten deutlich über den ursprünglichen Schätzungen liegen.einfache Mehrheit XXVII 21.06.2022
Bericht
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Die Transferaufwendungen für die Förderung der Erwachsenenschutzvereine sind von 9,6 Mio. € (2018) auf 16,9 Mio. € (2022) gestiegen – ein Anstieg um fast 75 %.
- Durch die neuen Verfahrensregeln sank der Bedarf an Sachverständigengutachten stark, wodurch die Werkleistungen um bis zu 4,5 Mio. € pro Jahr sanken, jedoch reichten diese Einsparungen nicht aus, um die gestiegenen Transferkosten zu decken.
- Die Erweiterung des Geltungsbereichs des Heimaufenthaltsgesetzes und die zusätzlichen Aufgaben (Clearing, Beratung, Registrierung) erforderten einen Personalaufbau von rund 145 Betreuungsstellen, was die Kosten weiter erhöhte.
- Die erwartete Entlastung durch einen Rückgang der gerichtlichen Erwachsenenvertretungen trat nicht ein; die Zahl der vertretenen Personen blieb stabil bis leicht steigend.
Dokumente (PDFs)
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