Sonderbetreuungszeit – bezahlte Freistellung für pflegende Arbeitnehmer*innen

Zusammenfassung

Der Bericht erklärt, wie das COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds die Sonderbetreuungszeit (SBZ) finanziert – eine bezahlte Freistellung für Arbeitnehmer*innen, die wegen geschlossener Schulen oder Pflegeeinrichtungen ihre Betreuungspflichten nicht erfüllen können. Für 2020 standen 15 Mio € und für 2021 6,1 Mio € zur Verfügung; die Erstattung an Arbeitgeber variiert je nach Phase der Maßnahme.
einfache Mehrheit XXVII 06.10.2021
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) ermöglicht bezahlte Freistellung für Arbeitnehmer*innen, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, wenn entsprechende Einrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
  • Die Finanzierung erfolgt aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds: 15 Mio € für das Jahr 2020 und 6,1 Mio € für das Jahr 2021.
  • Die Erstattung an Arbeitgeber erfolgt in vier Phasen: Phase 1 und 2 (je ein Drittel des fortgezahlten Entgelts), Phase 3 (die Hälfte) und Phase 4 (100 %).
  • Die maximale Erstattung ist auf die monatliche ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage (€5.370 im Jahr 2020) begrenzt; Anträge müssen bei der Buchhaltungsagentur des Bundes eingereicht werden.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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