Härtefallfonds für Landwirtschaft & private Zimmervermietungen – Juni 2021

Zusammenfassung

Der Bericht gibt einen Überblick über den im März 2020 eingerichteten Härtefallfonds für Land‑ und Forstwirtschaft sowie private Zimmervermietungen. Bis Juni 2021 wurden rund 78,7 Mio. € in Form von Einkommensverlust‑Zuschüssen, Lockdown‑Umsatzersatz und Ausfallsbonus ausgezahlt.
einfache Mehrheit XXVII 06.10.2021
Bericht
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Der Härtefallfonds wurde per Gesetz am 27. März 2020 eingerichtet, um akute Einkommensverluste in der Land‑ und Forstwirtschaft sowie bei privaten Zimmervermietungen zu kompensieren.
  • Der Ausfallsbonus richtet sich an touristische Vermieter*innen, die keinen Anspruch auf den regulären Ausfallsbonus nach dem ABBAG‑Gesetz haben, aber Tourismusabgaben zahlen.
  • Fördervoraussetzungen umfassen u. a. eine De‑minimis‑Obergrenze von 200.000 € (Landwirtschaft) bzw. 20.000 € (Agrarsektor), weniger als zehn Beschäftigte und einen Umsatzrückgang von mindestens 50 % (40 % für den Ausfallsbonus).
  • Der Einkommensverlust‑Zuschuss beträgt 80 % des Differenzbetrags zwischen aktuellem und Vorjahresumsatz, mit einem Mindestbetrag von 500 € und einem Höchstbetrag von 2.000 €, plus ein Come‑Back‑Bonus von 500 € (maximal 2.500 € pro Monat).
Relevante Medienberichte
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