Zusammenfassung
Der Bericht gibt einen Überblick über den COVID‑19‑Notfonds für selbständige Künstlerinnen und Künstler, beschreibt die Anspruchsvoraussetzungen, die gewährten Beträge und liefert statistische Ergebnisse für Juli 2021.einfache Mehrheit XXVII 06.12.2021
Bericht
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Fonds wurde am 7. Juli 2020 eingerichtet, um freischaffende Künstlerinnen und Künstler in der COVID‑19‑Krise finanziell zu unterstützen.
- Anspruchsberechtigt sind künstlerisch tätige Personen, die zum Stichtag (z. B. 13. März 2020) in der SVS pflicht- oder freiwillig versichert waren.
- Auch Personen, die von der Pflichtversicherung ausgenommen sind, können Förderungen erhalten, wenn sie freiwillig bei der SVS versichert sind.
- Die SVS ist als Abwicklungsstelle für den Fonds zuständig; Anträge können elektronisch eingereicht werden und werden innerhalb von vier‑fünf Werktagen bearbeitet.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.