Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministeriums für Arbeit beschreibt die Kurzarbeitsbeihilfen, die von März 2020 bis Juli 2021 wegen COVID‑19 gewährt wurden. Arbeitnehmer*innen erhielten 80‑90 % ihres Netto‑Lohns, Unternehmen bekamen eine Beihilfe vom AMS; insgesamt wurden rund 8,85 Mrd. € ausgezahlt.einfache Mehrheit XXVII 06.10.2021
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Bericht fasst die Kurzarbeitsbeihilfen zusammen, die im Zeitraum Januar 2020 bis Juli 2021 vom Bundesministerium für Arbeit bereitgestellt wurden.
- Arbeitnehmer*innen erhalten während Kurzarbeit 80‑90 % ihres Nettoentgelts, gestaffelt nach Bruttoeinkommen (≤ 1.700 €, 1.700‑2.685 €, > 2.685 €).
- Unternehmen bekommen vom AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe, die ihre Mehrkosten deckt; ab 01.07.2021 wurde die Beihilfenhöhe um 15 % gekürzt (auf 85 % des bisherigen Betrags).
- Bis Ende Juli 2021 wurden insgesamt 8,85 Mrd. € an Kurzarbeitsbeihilfen ausgezahlt; die gesamte Budgetbelastung (inkl. offener Verpflichtungen) betrug rund 10,25 Mrd. €.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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