Zusammenfassung
Der Juli‑2021 Bericht fasst den Stand des COVID‑19‑Härtefallfonds für Land‑ und Forstwirtschaft sowie Privatzimmervermietung zusammen. Er zeigt, dass bis zum 31. Juli 2021 insgesamt 90,9 Mio € an 11 980 Betriebe ausgezahlt wurden, wobei die wichtigsten Förderinstrumente Einkommensverlust‑Zuschüsse, Lockdown‑Umsatzersatz, Comeback‑Bonus und Ausfalls‑Bonus sind.einfache Mehrheit XXVII 06.10.2021
Bericht
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Der Härtefallfonds wurde im März 2020 als Sonderrichtlinie eingeführt und unterstützt land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe sowie private Zimmervermietungen, die wegen COVID‑19 erhebliche Einkommensverluste erlitten haben.
- Der monatliche Einkommensverlust‑Zuschuss deckt 80 % des Differenzbetrags zum Vorjahr ab, mindestens 500 € und höchstens 2 000 €, plus ein einmaliger Comeback‑Bonus von 500 €.
- Der Ausfalls‑Bonus, eingeführt im April 2021, erstattet 30 % des Umsatzverlustes für März/April 2021 und 15 % für andere Monate; zusätzlich erhalten bestimmte touristische Vermietungen einen Extra‑Zuschlag von 10 %. Der Höchstbetrag liegt bei 15 000 €.
- Der Lockdown‑Umsatzersatz für November/Dezember 2020 erstattet 80 % bzw. 50 % des Vorjahresumsatzes, mindestens 2 300 €, und richtet sich an Wein‑/Mostschänke, Alm‑ und private Zimmervermietungen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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