Gentechnikkommission – Bericht 2017‑2019

Zusammenfassung

Der achte Bericht der Gentechnikkommission (2017‑2019) fasst Arbeiten mit GVO in geschlossenen Systemen, das Fehlen von Freisetzungs‑ und In‑Verkehr‑Bringen‑Anträgen sowie Genehmigungen für genetische Analysen und Gentherapien zusammen. Er bewertet die Entwicklungen nach den gesetzlichen Grundsätzen und beschreibt wirtschaftliche und forschungspolitische Konsequenzen.
einfache Mehrheit XXVII 28.10.2021
Bericht
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2017 Außer Kraft ab 31.12.2019
  • Im Berichtszeitraum wurden 82 Anmeldungen für Arbeiten mit GVO in geschlossenen Systemen registriert, hauptsächlich in Sicherheitsstufe 1 und 2.
  • Es gab keinerlei Anträge auf Freisetzung von GVO oder In‑Verkehr‑Bringen von GVO‑Erzeugnissen in Österreich.
  • 16 Anträge für genetische Analysen wurden genehmigt, davon drei Neuanträge; ein Antrag für somatische Gentherapie (Hämophilie A) wurde bewilligt.
  • Zwei neue Rechtsanpassungen (Datenschutz‑Gesetz 2018 und Erwachsenenschutz‑Gesetz 2018) wurden im Gentechnikgesetz umgesetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.