Zusammenfassung
Der Bericht analysiert die aktuelle Rechtslage, Marktstruktur und Covid‑19‑Auswirkungen der Prostitution in Österreich und gibt Empfehlungen zur Harmonisierung von Gesetzen, Verbesserung von Gesundheitsschutz, Steuerung und Beratung.einfache Mehrheit XXVII 08.06.2022
Bericht
Strafrecht
Menschenrechte
Schwerpunkte
- Das Prostituiertenschutzgesetz vom 1. Juli 2017 führt eine Registrierungspflicht, verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen alle sechs Wochen, Kondompflicht und ein Werbeverbot für unsafe‑Sex‑Praktiken ein.
- Empfehlung, die Zuständigkeit für Bordellgenehmigungen von den Gemeinden auf die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Landespolizeidirektion zu übertragen (Art. 118 Abs. 7 B‑VG).
- Einheitliches Schutzalter von 18 Jahren für Sexarbeiter*innen wird empfohlen; die aktuelle Gesetzeslage variiert zwischen 18 und 19 Jahren je Bundesland.
- Die Pflichtuntersuchung wird kontrovers diskutiert; Befürworter sehen sie als wichtigen Gesundheitsschutz, Kritiker bemängeln Kosten, Stigmatisierung und unzureichende Aufklärung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.