Zusammenfassung
Der Bericht informiert über den Non‑Profit‑Organisationen‑Unterstützungsfonds, der seit Juni 2020 besteht und im Zuge der COVID‑19‑Krise finanzielle Hilfen für gemeinnützige, kirchliche und freiwillige Organisationen bereitstellt. Er enthält Angaben zu Förderzeiträumen, Zuschussarten, beantragten Mitteln und den Auszahlungen bis August 2021.einfache Mehrheit XXVII 03.02.2022
Bericht
Gesundheit
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der NPO‑Unterstützungsfonds wurde am 18. Juni 2020 durch das NPO‑Gesetz (BGBl. I Nr. 49/2020) eingerichtet und wird vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verwaltet.
- Für 2020‑2021 wurden drei Förderzeiträume festgelegt: Q2/Q3 2020 (1. April – 30. September 2020), Q4 2020 (1. Oktober – 31. Dezember 2020) und das erste Halbjahr 2021 (1. Jänner – 30. Juni 2021). Anträge konnten jeweils innerhalb festgelegter Fristen eingereicht werden.
- Der Fonds bietet verschiedene Zuschussarten: einen regulären NPO‑Zuschuss, einen Struktursicherungsbeitrag (bis 7 % der Vorjahreseinnahmen in 2020/2021, 10 % in 2021, max. 150 000 €) und für das vierte Quartal 2020 zusätzlich einen Lockdown‑Zuschuss. Förderungen sind auf einen Mindestbetrag von 500 € und eine Obergrenze von 2,4 Mio. € pro Antrag begrenzt; bei sehr kleinen Anträgen (bis 3 000 €) war kein Nachweis des Einnahmenausfalls nötig.
- Die Abwicklung des Fonds erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) mittels einer elektronischen Plattform, die eine weitgehend automatisierte Antragstellung und Auszahlung ermöglicht.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.