COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen 2020‑2021 – Bericht des Bundesministeriums für Arbeit

Zusammenfassung

Der Bericht des Bundesministeriums für Arbeit fasst die COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen von März 2020 bis September 2021 zusammen. Arbeitnehmer erhalten 80‑90 % ihres Netto‑Lohns, Unternehmen bekommen eine Beihilfe, die ihre Mehrkosten deckt. Bis September 2021 wurden rund 9 Mrd. € ausgezahlt, die gesamte Belastung liegt bei etwa 10,3 Mrd. €.
einfache Mehrheit XXVII 02.12.2021
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Bericht ist ein offizieller Jahres‑ und Halbjahresbericht des Bundesministeriums für Arbeit über die Kurzarbeitsbeihilfen im Zeitraum März 2020 bis September 2021.
  • Arbeitnehmer erhalten während Kurzarbeit zwischen 80 % und 90 % ihres Nettoentgelts, gestaffelt nach Bruttoeinkommen (≤ 1.700 €, 1.700‑2.685 €, > 2.685 €).
  • Unternehmen erhalten eine Kurzarbeitsbeihilfe, die ihre Mehrkosten deckt; die Berechnung erfolgte zunächst über Pauschalsätze (März‑Mai 2020) und später über die Differenzmethode (Juni 2020‑Juni 2021).
  • Ab 01.07.2021 (Phase 5) wurde die Beihilfenhöhe um 15 % gekürzt, jedoch erhielten besonders betroffene Unternehmen bis 31.12.2021 weiterhin die volle Rate.
Relevante Medienberichte
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