Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt den vom Juli 2020 eingerichteten Fonds zur Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, seine Anspruchsvoraussetzungen, Förderhöhen und die im Zeitraum Juli 2020 – Oktober 2021 ausgezahlten Beträge.einfache Mehrheit XXVII 06.12.2021
Bericht
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Fonds wurde am 7. Juli 2020 in Kraft gesetzt und wird vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verwaltet.
- Die Richtlinie zur Abwicklung der Förderungen trat am 8. Juli 2020 in Kraft; seitdem können Anträge eingereicht und Auszahlungen geleistet werden.
- Anspruchsberechtigt sind künstlerisch tätige Personen, die zum Stichtag (z. B. 13. März 2020) in der Sozialversicherung der Selbständigen pflichtversichert oder freiwillig versichert waren.
- Die maximale Zuschusshöhe betrug zunächst 6 000 €, wurde am 7. Oktober 2020 auf 10 000 € erhöht und blieb bis zum 30. Juni 2021 gültig.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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