Zusammenfassung
Der Bericht bestätigt, dass das Strahlenschutzgesetz 2020 den Schutz von Schwangeren und Jugendlichen am Arbeitsplatz nicht verschlechtert hat; die bestehenden Dosisgrenzen bleiben unverändert.einfache Mehrheit XXVII 07.12.2021
Bericht
Frau
Gesundheit
junger Mensch
Gewerbeaufsicht
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
- Der Schutz für schwangere Arbeitnehmer*innen bleibt unverändert: Die Arbeitsbedingungen müssen den Schutz der Allgemeinbevölkerung (1 mSv/Jahr) gewährleisten.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur dann strahlenexponierte Tätigkeiten ausführen, wenn ihre Ausbildung oder ihr Studium dies erfordert.
- Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt ein erhöhter Grenzwert von 6 mSv/Jahr und höhere Organ‑Dosisgrenzen (z. B. Haut 150 mSv/Jahr).
- Arbeitgeber*innen müssen schwangere Beschäftigte verpflichtend über die Notwendigkeit einer frühen Schwangerschaftsmeldung informieren.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.