Zusammenfassung
Der Bericht erklärt, wie das Flughafenentgeltegesetz 2020 angewendet wurde: Preis‑Cap‑Formeln bestimmen maximale Gebühren, PRM‑Umlagen und Sonderkosten werden vollkostenreguliert, und Nutzer:innenausschüsse an sechs Flughäfen beschlossen eine moderate Gebührenerhöhung von 1,45 % bis 1,95 %, wirksam ab 01.01.2021.einfache Mehrheit XXVII 30.11.2021
Bericht
Luftverkehr
Schwerpunkte
- Das Flughafenentgeltegesetz (FEG) setzt die EU‑Richtlinie 2009/12/EG in nationales Recht um und gilt für alle österreichischen Flughäfen mit mehr als 100 000 Passagieren pro Jahr – im Jahr 2020 waren das Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz, Linz und Klagenfurt.
- Das Preis‑Cap‑Regime legt Obergrenzen für verschiedene Flughafenentgelte fest; die Berechnungsformeln nutzen das höchstzulässige Abfluggewicht (MTOW), Passagierzahlen, Treibstoffmenge und die Inflationsrate (Verbraucherpreisindex).
- Die PRM‑Umlage und Kosten aus der „escape‑Clause“ unterliegen einer Vollkostenregulierung; das BMK prüft nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, welche Kosten auf die Nutzer:innen umgelegt werden dürfen.
- An jedem Flughafen muss ein Nutzer:innenausschuss eingerichtet werden, der mindestens einmal jährlich tagt; die Stimmen der Fluggesellschaften richten sich nach ihrem Anteil am Jahresverkehr des jeweiligen Flughafens.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.