COVID‑19‑Krisenfonds: Sonderbetreuungszeit & Freistellung für Schwangere (2020‑2021)

Zusammenfassung

Der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds finanzierte 2020‑2021 die Sonderbetreuungszeit für Eltern und pflegende Angehörige sowie eine Sonderfreistellung für schwangere Beschäftigte. Arbeitgeber erhielten Erstattungen vom Bund, die je nach Phase der Sonderbetreuungszeit zwischen einem Drittel und 100 % des fortgezahlten Entgelts lagen.
einfache Mehrheit XXVII 02.12.2021
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Einführung der Sonderbetreuungszeit (SBZ) für Eltern, pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung, bei der das Entgelt weitergezahlt wird.
  • Die SBZ wurde in fünf Phasen umgesetzt; die Erstattungsquote stieg von einem Drittel bis zu 100 % des fortgezahlten Entgelts.
  • Arbeitgeber erhalten vom Bund eine Erstattung, die an der monatlichen ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt ist; Anträge werden über die Buchhaltungsagentur des Bundes gestellt.
  • Sonderfreistellung für schwangere Beschäftigte ab der 14. Schwangerschaftswoche bei Tätigkeiten mit Körperkontakt, mit Fortzahlung des Entgelts und Erstattung über die Krankenversicherungsträger.
Relevante Medienberichte
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