Härtefallfonds für Land‑/Forstwirtschaft & private Zimmervermietungen – Oktober 2021

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt den österreichischen Härtefallfonds für Land‑ und Forstwirtschaft sowie private Zimmervermietungen, der wegen COVID‑19 verschiedene Zuschüsse, Boni und Umsatzersatzleistungen bereitstellte. Bis Oktober 2021 wurden rund 122 Mio. € an über 14 000 Betriebe ausgezahlt.
einfache Mehrheit XXVII 10.03.2022
Bericht
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Der Härtefallfonds wurde per Gesetz (§ 1 Abs. 5) eingerichtet, um Betriebe in Land‑ und Forstwirtschaft sowie private Zimmervermietungen während der COVID‑19‑Krise zu unterstützen.
  • Förderungen umfassen Einkommensausgleich (80 % des Verlustes), Comeback‑Bonus (500 €) und Zusatzbonus (100 €) – jeweils abhängig vom Umsatz‑ bzw. Einkommensrückgang.
  • Ein spezieller Lockdown‑Umsatzersatz wurde für November und Dezember 2020 eingeführt (80 % des Vorjahresumsatzes im November, 50 % im Dezember, mind. 2.300 €).
  • Ausfallsbonus I (30 % bzw. 15 % des Umsatzverlustes) und Ausfallsbonus II (40 % für Juli‑September 2021) wurden für touristische Vermieter und landwirtschaftliche Betriebe mit Nebentätigkeit im Tourismus gewährt.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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