Zusammenfassung
Der Bericht gibt einen Überblick über den im Juli 2020 eingerichteten Überbrückungsfonds für selbständige Künstler*innen, dessen Ziel es ist, finanzielle Notlagen wegen COVID‑19 zu mildern. Er erklärt die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe der nicht rückzahlbaren Zuschüsse und zeigt statistische Ergebnisse bis November 2021.einfache Mehrheit XXVII 07.04.2022
Bericht
Kunst
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Fonds wurde per Gesetz am 7. Juli 2020 eingerichtet; der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport muss monatlich einen Bericht über die Maßnahmen vorlegen.
- Anspruchsberechtigt sind Künstler*innen, die zum Stichtag in der Sozialversicherung der Selbständigen pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und wegen COVID‑19 eine wirtschaftliche Notlage nachweisen.
- Die maximale Förderung lag zunächst bei 6 000 €, wurde am 7. Oktober 2020 auf 10 000 € erhöht; zusätzlich wurden Lockdown‑Kompensationen von 1 300 € (später 2 000 €) sowie weitere Erhöhungen im Jahr 2021 eingeführt.
- Die Anträge werden über die SVS elektronisch eingereicht; die Bearbeitungszeit beträgt vier bis fünf Werktage, und die letzte Möglichkeit zur Antragstellung war der 31. Dezember 2021.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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