Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt, wie Österreich von März 2020 bis November 2021 Kurzarbeitsbeihilfen bereitstellte: Arbeitnehmer erhielten 80‑90 % ihres Nettoeinkommens, Arbeitgeber wurden nach § 37b AMSG entschädigt. Insgesamt wurden rund € 9,15 Mrd. ausgezahlt, die Gesamtbudgetbelastung lag bei € 10,34 Mrd.einfache Mehrheit XXVII 16.03.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Gesetzgeber hat die Kurzarbeitsbeihilfe als Teil des AMPFG eingerichtet, um Unternehmen und Beschäftigte in Krisenzeiten zu unterstützen.
- Arbeitgeber erhalten eine Beihilfe, die die Mehrkosten durch Kurzarbeit deckt; Voraussetzung ist die Vorlage einer gültigen COVID‑19‑Sozialpartnervereinbarung.
- Die Nettoersatzrate für Arbeitnehmer beträgt 90 % bei einem Bruttoeinkommen bis € 1.700, 85 % bis € 2.685 und 80 % darüber.
- Ab dem 01.07.2021 (Phase 5) wurde die Beihilfenhöhe um 15 % gekürzt; besonders betroffene Unternehmen erhielten weiterhin die volle Leistung bis zum 31.03.2022.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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