Zusammenfassung
Der Bericht erklärt den 2020 eingerichteten Fonds, der selbständige Künstlerinnen und Künstler während der COVID‑19‑Krise finanziell unterstützt. Er beschreibt die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe der Zuschüsse und deren Entwicklung sowie statistische Ergebnisse bis Dezember 2021.einfache Mehrheit XXVII 07.04.2022
Bericht
Kunst
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler wurde am 7. Juli 2020 durch das Bundesgesetz eingerichtet.
- Anspruchsberechtigt sind Personen, die zum Stichtag (z. B. 13. März 2020) in der Sozialversicherung der Selbständigen pflichtversichert oder freiwillig versichert waren und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
- Die Abwicklung der Förderungen erfolgt über die SVS; Anträge können elektronisch eingereicht werden und werden in der Regel innerhalb von vier bis fünf Werktagen bearbeitet.
- Die maximale Fördersumme betrug zunächst 6 000 €, wurde am 7. Oktober 2020 auf 10 000 € erhöht und später durch zusätzliche Lockdown‑Kompensationen (1 300 € bis 2 000 €) ergänzt.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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