Follow‑up‑Prüfung zu Kapitalertragsteuer‑Erstattungen und Cum‑Ex‑Risiken
abgestimmt am
21.09.2022
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, wie das Finanzministerium die Empfehlungen zur Verhinderung von Cum‑Ex‑Missbrauch umsetzt. Das neue IT‑System reduziert Fehler, aber wichtige Plausibilitätskontrollen fehlen noch, wodurch ein Schaden von rund 180 Mio. EUR möglich bleibt.
einfache MehrheitXXVII21.09.2022
Bericht
Finanzwesen
Steuerwesen
Haushaltskontrolle
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2019
Das neue ABZ‑IT‑Verfahren wurde am 01.01.2019 eingeführt und ersetzte das veraltete R‑Verfahren, wodurch die Bearbeitung schneller und weniger fehleranfällig wurde.
Der potenzielle finanzielle Schaden aus Cum‑Ex‑Geschäften wird auf rund 180 Mio. EUR geschätzt (ca. 105 Mio. EUR aus Prüfungen und 75 Mio. EUR aus Schätzungen).
Durch die Gesetzesänderungen im Juni 2020 (in Kraft seit 23.01.2021) wurde die wechselseitige Amtshilfe zwischen Finanzmarktaufsicht und Finanzverwaltung ermöglicht.
Regelmäßige Plausibilitätskontrollen wurden bislang nicht vollständig umgesetzt; das Ministerium plant, diese gemeinsam mit dem Finanzamt für Großbetriebe einzuführen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.