Zusammenfassung
Der Bericht erklärt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds Eltern und schwangeren Beschäftigten finanzielle Unterstützung bietet, indem er Sonderbetreuungszeiten und Sonderfreistellungen mit Fortzahlung des Lohns ermöglicht.einfache Mehrheit XXVII 16.03.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Einführung der Sonderbetreuungszeit (SBZ) für Arbeitnehmer*innen, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder pflegebedürftige Angehörige betreuen müssen, wenn Schulen oder Betreuungseinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
- Der Bund erstattet den Arbeitgebern das fortgezahlte Entgelt, gestaffelt nach fünf Phasen: von einem Drittel bis zu 100 % des Lohns, je nach Zeitraum der Pandemie.
- Finanzielle Mittel für die SBZ betragen 15 Mio € (2020), 9,9 Mio € (2021) und beantragte 11,8 Mio € für 2022.
- Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen ab der 14. Schwangerschaftswoche bei körpernaher Arbeit, mit Fortzahlung des Entgelts und Erstattung an die Krankenversicherungsträger.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.