COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen 2020‑2022 – Überblick und Finanzdaten

Zusammenfassung

Der Bericht fasst die COVID‑19‑Kurzarbeitsmaßnahmen von 2020‑2022 zusammen: Arbeitnehmer erhalten 80‑90 % ihres Netto‑Lohns, Arbeitgeber bekommen Beihilfen nach der Differenzmethode, und bis Januar 2022 wurden rund 9,3 Mrd. € ausgezahlt.
einfache Mehrheit XXVII 16.03.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.03.2020 Außer Kraft ab 31.01.2022
  • Kurzarbeit reduziert vorübergehend die Arbeitszeit; Beschäftigte erhalten 80‑90 % ihres Nettoentgelts, abhängig vom Bruttoeinkommen.
  • Arbeitgeber erhalten eine Kurzarbeitsbeihilfe nach der Differenzmethode; seit 01.07.2021 wird diese um 15 % gekürzt, außer stark betroffene Unternehmen erhalten die volle Höhe.
  • Bis Januar 2022 wurden insgesamt 9,27 Mrd. € an Kurzarbeitsbeihilfen ausgezahlt; die gesamte Budgetbelastung liegt bei 11,12 Mrd. €.
  • Mehr als 1,3 Mio. Personen waren in Kurzarbeit, davon 44,2 % Frauen; die längste durchschnittliche Dauer war in Beherbergung und Gastronomie (≈169 Tage).
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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