Der Rechnungshof prüfte die COVID‑19‑Kurzarbeit (März 2020 – März 2021). Das Modell war großzügig und kostete 7,8 Mrd. EUR, führte aber in Phase 1 zu Überzahlungen von ca. 500 Mio. EUR. Die Fördervoraussetzung wurde nicht geprüft, sodass Fehlförderungen möglich waren. Der Bericht empfiehlt klare Kriterien, mehr Fach‑Expert*innen und ein stärkeres Kontrollkonzept.
einfache MehrheitXXVII18.11.2022
Bericht
Gesundheit
Arbeitsrecht
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Die COVID‑19‑Kurzarbeit wurde rasch eingeführt und war sehr großzügig: Vollabgeltung der Ausfallstunden, hohe Netto‑Ersatzraten (80‑90 % des vorherigen Nettoeinkommens).
In Phase 1 verursachte die Pauschalsatzmethode Überzahlungen von etwa 500 Mio. EUR; ab Juni 2020 wurde auf die differenzbasierte Methode umgestellt.
Die zentrale Fördervoraussetzung – vorübergehende, nicht‑saisonale wirtschaftliche Schwierigkeiten – wurde vom AMS nicht geprüft, wodurch Fehlförderungen und Mitnahmeeffekte möglich wurden.
Das AMS setzte automatisierte Kontrollen ein, die jedoch nur grobe Plausibilitäten prüften; detaillierte Kontrollen der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden fehlten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.