Zusammenfassung
Der Bericht des Justizministeriums für Februar 2022 beschreibt, wie Mittel aus dem COVID‑19‑Fonds eingesetzt wurden, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug durch Schutzausrüstung, Tests und Desinfektionsmittel sicherzustellen.einfache Mehrheit XXVII 01.12.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Für das Finanzjahr 2022 wurden insgesamt 4,5 Mio. € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für die Justiz (UG 13) bereitgestellt.
- Davon flossen 2,34 Mio. € in den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 2,16 Mio. € in Gerichte und Staatsanwaltschaften.
- Die im Februar 2022 ausgezahlten 34 616,58 € wurden ausschließlich für Reinigungs‑ und Desinfektionsmittel sowie PCR‑Testungen an den Gerichten verwendet.
- Bisher wurden keine zentralen Beschaffungen von Schutzausrüstung oder Testmaterialien durchgeführt; die Maßnahmen beruhen auf dezentralen Beschaffungen.
Dokumente (PDFs)
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