Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt den seit Juli 2020 bestehenden Überbrückungsfonds für selbständige Künstler*innen, seine gesetzlichen Grundlagen, die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe der Zuschüsse und die statistischen Ergebnisse bis Februar 2022.einfache Mehrheit XXVII 17.10.2022
Bericht
Kunst
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Fonds wurde am 7. Juli 2020 mit dem Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler*innen in Kraft gesetzt.
- Anspruchsberechtigt sind Personen, die zum Stichtag 13. März 2020 in der Sozialversicherung der Selbständigen pflichtversichert oder freiwillig versichert waren und eine durch COVID‑19 verursachte wirtschaftliche Notlage nachweisen können.
- Die maximale Zuschusshöhe betrug zunächst 6 000 €, wurde am 7. Oktober 2020 auf 10 000 € erhöht und blieb bis zum 30. Juni 2021 gültig.
- Die SVS ist für die Bearbeitung der Anträge zuständig; die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt vier bis fünf Werktage.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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