Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt, wie aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds bezahlte Sonderbetreuungszeit für Eltern und pflegende Angehörige sowie Sonderfreistellung für schwangere Beschäftigte finanziert wurden. Er gibt Auskunft zu den einzelnen Phasen, Erstattungsquoten und den insgesamt ausgezahlten Beträgen von etwa 42 Mio. € zwischen März 2020 und Februar 2022.einfache Mehrheit XXVII 12.05.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Arbeitnehmer*innen bis zu drei bzw. vier Wochen bezahlten Urlaub, wenn Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
- Der Bund erstattet den Arbeitgebern je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % des fortgezahlten Entgelts, gedeckelt an der monatlichen ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage.
- Für schwangere Beschäftigte in körpernahen Berufen gilt seit dem 14. Schwangerschafts‑Woche eine Sonderfreistellung mit voller Lohnfortzahlung; die Kosten werden über die Krankenversicherungsträger erstattet.
- Insgesamt wurden für die SBZ rund 17,3 Mio. € und für die Schwangeren‑Freistellung etwa 24,7 Mio. € aus dem Krisenfonds ausgezahlt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.